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Günstige Reisekrankenversicherung und Reiseversicherung&xnbsp;Rund-um-Schutz bei Urlaubsreisen ins Ausland.

Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist bei Reisen ins Ausland eine wichtige Versicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur eingeschränkten Schutz bietet, wenn überhaupt. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz.

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Bei der Reiseversicherung können Sie unter folgenden Produkten wählen:

>>> Auslandsreisekrankenversicherung.

>>> Reiserücktrittskostenversicherung.

>>> Reisegepäckversicherung.

>>> Reiseunfallversicherung.

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In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Beträge für Sie anfallen können, welche nur über die Reiseversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, versichert sein können.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Reiseversicherung welche Kosten übernimmt die entstehen, wenn Sie bei einer Reise im Ausland krank werden. Auch entstehende Zusatzkosten, zum Beispiel durch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, sind über eine günstige Reiseversicherung abgedeckt. Die gesetzliche Krankenkasse bietet im Ausland nur eingeschränkten Schutz. In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, daß durch eine Krankheit keine größeren Beträge für Sie anfallen können. Das liegt daran, daß die gesetzliche Krankenkasse von den Krankheitskosten lediglich so viel übernimmt, wie sie auch in Deutschland zahlen würde. Wenn der Arzt im Ausland höher abrechnet, beispielsweise aufgrund einer privatärztlichen Abrechnung oder wegen der Gepflogenheiten im entsprechenden Land, dann müssen Sie die restlichen Kosten entweder selbst tragen oder eine entsprechende günstige Reiseversicherung abgeschlossen haben. Auch privat Krankenversicherte haben im Ausland manchmal keinen oder nur einen zeitlich befristeten Versicherungsschutz.

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