Krankenzusatzversicherung Vergleich und gesetzliche Krankenkasse

Krankenversicherung

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Zusatzversicherung und gesetzliche Krankenkasse

Die Sozialreformen in den letzten Jahren haben die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse immer weiter vermindert. Durch die private Krankenzusatzversicherung muß das ehemals gewohnte Leistungsniveau verbessert werden. Die Krankenzusatzversicherung ist speziell auf die Lücken des gesetzlichen Krankenversicherungsschutz abgestimmt.

Leistungen der Krankenzusatzversicherung im einzelnen:

Ergänzungstarif.

Durch den Ergänzungstarif werden Leistungen wie Brillen und Kontaktlinsen, Zahnersatz, Auslandsaufenthalte, Restkosten bei der Krankenhauswahl, Zuzahlung im Krankenhaus und Heilpraktiker erbracht. Die Leistungen der einzelnen privaten Krankenversicherer sind hier sehr unterschiedlich. Nicht jeder Versicherer bietet alle Leistungen an.

 

Krankenzusatzversicherungen: auch gesetzlich Versicherte haben hier die Möglichkeit, den Versicherungsschutz privat Versicherter in Anspruch zu nehmen.

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Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Leistungen vom Heilpraktiker können wie in der privaten Krankenvollversicherung in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Akupunktur darf die gesetzliche Krankenkasse außerhalb von "Modellvorhaben" nicht übernehmen.

 

Krankenhaus

Mit einer Krankenzusatzversicherung können sich Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse wie Privatpatienten behandeln lassen.

Leistungen der Zusatzversicherung:

>> Behandlung durch einen Arzt des persönlichen Vertrauens – es muß nicht der Chefarzt sein hiermit auch

>> freie Krankenhauswahl - Wenn gesetzlich Versicherte ein anderes als in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus (es werden max. zwei genannt) aufsuchen, kann die GKV – gesetzliche Krankenkasse - nach § 39 (2) SGB V Abzüge von den Regelleistungen vornehmen. Durch die private Zusatzversicherung werden diese Kosten gedeckt.>> freie Wahl der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Krankenhaustagegeld

Die Krankenhaustagegeld zahlt für jeden Tag im Krankenhaus den vereinbarten Tagessatz. Mit dieser Versicherung können zusätzlich bei einem Krankenhausaufenthalt auftretende Kosten, die durch keine gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, aufgefangen werden.

 

Krankentagegeld oder Verdienstausfall

Neben der Krankenhaustagegeldversicherung ist auch die Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse denkbar. Vor allem bei freiwillig versicherten Mitgliedern, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich übersteigt, entstehen empfindliche Lücken in der Einkommensabsicherung im Krankheitsfall, da die gesetzliche Krankenversicherung das Krankentagegeld maximal aus dem Höchstsatz der Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet. Es beträgt 70% des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90% vom Nettoverdienst. Zusätzlich wird es um die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung gekürzt. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung eine empfindliche Unterversorgung ausgleichen.

Zahnbehandlung und Zahnersatz
Die Zusatzversicherung im Bereich zahnärztlicher Versorgung bietet zwei verschiedene Möglichkeiten an.

>> Einmal gibt es die echten Zahnzusatztarife, die meist nur unselbständig mit einem stationären Tarif beim gleichen Unternehmen versicherbar sind. Diese Zahnzusatztarife bieten - nach Vorleistung der GKV - eine anteilige Kostenerstattung. Diese Absicherung beträgt in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Rechnungsbetrages.

Dabei spielt die Qualität der gewünschten zahnärztlichen Versorgung keine Rolle, denn maßgeblich für die Erstattung dieser Rechnung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und das Kriterium der medizinischen Notwendigkeit. Grundsätzlich sind dabei auch Leistungen mit dem entsprechenden Prozentsatz erstattungsfähig, die von der Qualität her die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.

>> In den so genannten Ergänzungstarifen (siehe Ergänzungstarif) wird meistens ein geringerer Krankenzusatzversicherung Schutz als in der Zahnzusatzversicherung   angeboten. Dort beträgt - je nach Tarif - die Absicherung bis zu 40 % nach Vorleistung der GKV, aber hier ist die Qualität des Zahnersatzes meist an die Qualität der kassenzahnärztlichen Versorgung geknüpft. Leistungen, die über diese Versorgung hinausgehen, sind in den Ergänzungstarifen der Krankenzusatzversicherung nicht erstattungsfähig.

 

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Wilfried Pöhler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver +++ Telefon: 02384 911119 +++ E - Mail: Kontakt

 

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