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Ansprechpartner: Margot Sosna - Pöhler aus dem Kreis Soest Servicetelefon: 0049(0)2384 91 11 19 Mobil: 01712170001

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Günstige Reisekrankenversicherung und Reiseversicherung.

Rundum Schutz bei Urlaubsreisen ins Ausland.Auch am Meer Rundum Schutz

Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung,
   Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung.

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  4. Urlaubsreisende

Bei der Reiseversicherung können Sie wählen

  1. Reise Gepäckversicherung
  2. Krankenversicherung
  3. Rücktritts Versicherung
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In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Trotzdem können für Sie höhere Kosten anfallen. Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt wenn Sie bei einer Reise im Ausland krank werden. Auch entstehende Zusatzkosten. Zum Beispiel durch einen notwendigen Rücktransport.

In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten mit entsprechenden Sozialversicherungsabkommen werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt von den Krankheitskosten lediglich so viel, wie sie auch in Deutschland zahlen würde. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst tragen. Es sei denn Sie haben einen entsprechenden Schutz. Auch privat Krankenversicherte haben im Ausland manchmal Versicherungsprobleme. Das liegt daran das Sie den falschen Versicherungsschutz gewählt haben. Bei einer Beratung durch einen Versicherungsmakler entstehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Probleme. Vor allem, wenn das Beratungsgespräch auch vom zu Versichernden sauber verläuft.

1.   Reise Gepäckversicherung.

Diese ersetzt unter gewissen Voraussetzungen Reisegepäck (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.

2.   Reisekrankenversicherung.

Im Ausland schützt die Reisekrankenversicherung den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten. Diese müssen im Falle einer Krankheit oder Unfall entstanden sein. Der Betrag wird teilweise oder zum Ganzen übernommen. Voraussetzung: Es wird der Anteil gezahlt, der durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt ist.

3.   Reiserücktritts Versicherung.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt den Versicherten vor Kosten, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zum Ganzen oder teilweise übernommen.

4.   Reiseunfallversicherung.

Finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen werden durch eine Unfallversicherung (auch kurzfristige Reiseunfallversicherung) gedeckt. Leistungen von Seiten des Versicherers erhöht man bei dauernder Invalidität für Bergungs- und Rückhol Kosten und im Todesfall.


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Margot Sosna-Pöhler und Wilfried Pöhler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver +++ Telefon: 0049(0)2384 911119 +++ E-Mail Kontakt.

 
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