Private Krankenversicherung Information für Arbeitnehmer oberhalb der JAEG und Selbstständige.

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Ansprechpartner: Margot Sosna - Pöhler aus dem Kreis Soest Servicetelefon: 0049(0)2384 91 11 19 Mobil: 01712170001

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Das Thema: allgemeine und besondere Wartezeiten.

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) mit seinem Einkommen erreichen. Diese beträgt 2013 4.350,00 Euro/Monat oder per anno 48.150 Euro. Ledige und Ehepaare (als Einzelperson). Denkbar ist bei Ehepaaren natürlich auch: Erste Person verdient oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (versichert in der PKV). Zweite Person verdient unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (versichert in der GKV zusätzlich Tarif(e) aus der Zusatzversicherung.   Herz

Personen welche unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und somit in der GKV versichert sind, können sich zusätzlich in der privaten Zusatzversicherung versichern. Zum Weiterlesen bitte klicken.

 

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Für Personen ab 45 Jahren ist es aus Kostengründen nicht mehr unbedingt sinnvoll, sich privat zu versichern - allerdings muss auch hier der Einzelfall geprüft werden.

Im § 12 a Abs. 1 bis 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird es den PKV -Unternehmen zur Pflicht gemacht. 90 % der Überzinsen aus der Alterungsrückstellung für Beitragsentlastung der Versicherten im Alter müssen hierzu von der privaten Krankenversicherung verwendet werden. Ein wesentlicher Anteil kommt den über 65 - jährigen zugute. Diese Regelung bestand schon immer so.

Alle Neuversicherten bei der privaten Krankenversicherung müssen zudem seit dem 01. 01. 2000 nach
§ 12 Abs. 4 a VAG einen Zuschlag von 10 % auf ihren Beitrag zur PKV zahlen. Erhoben wird dieser Zuschlag zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr.

Wartezeiten:

Die allgemeine Wartezeit beträgt bei der privaten Krankenkasse 3 Monate. Sie gilt für

  • alle ambulanten Leistungen ob
  • Arzt -Ambulanz- oder auch
  • Behandlungen im Krankenhaus.
  • Brille, Heilpraktiker, Massagen, Medikamente und weiteres.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für 

  • alle Zahnarztleistungen, auch Kieferorthopädie,
  • bei Schwangerschaft und
  • Psychotherapie.

Bei manchen Versicherern werden die besonderen Wartezeit4en auf 4 Monate gekürzt.

 

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Margot Sosna-Pöhler und Wilfried Pöhler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver +++ Telefon: 0049(0)2384 911119 +++ E-Mail Kontakt.



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